Schützen-Compagnie Gützkow von 1858 e.V.

Wir sind einer der ältesten und größten Vereine in Gützkow. Unsere Schützen-Compagnie hat
derzeit 130 Schützinnen und Schützen als Mitglieder. Als Schützenverein haben wir uns der
Traditions- und Brauchtumspflege verschrieben. Wir sind jedoch ebenso ein Sportverein, der
bei sportlichen Wettbewerben auf Kreis- wie auch auf Landesebene ganz vorn mitmachen
möchte.


Wir sind kein elitärer Verein, sondern lediglich eine Gemeinschaft mit gemeinsamen Interessen.
Bei uns wird jeder herzlich aufgenommen und ohne Vorurteile behandelt. Unsere Schützinnen
und Schützen kommen aus der gesamten Bevölkerung, vom Angestellten über den Landwirt
und den Arbeiter bis zum Ingenieur oder Stadtvertreter. Wir haben bereits eine starke
Frauengruppe, jedoch wünschen wir uns insbesondere hier noch mehr Verstärkung.
Frieden und Einigkeit machen stark!


Diesen Handlungsgrundsatz gaben sich vor 150 Jahren die Gützkower Schützen bei ihrer
Vereinsgründung, geprägt von einer Sehnsucht nach friedlichem Zusammenleben in einer
Gemeinschaft gleichgesinnter Bürger. Dieser Grundsatz hat nichts an Aktualität eingebüßt, er ist
Beleg dafür, dass Schützen gesellschaftliche Wandlungen und Zukunft mitgestalten und sich
aktiv einbringen wollen.


In der Jugend liegt unsere Zukunft!

Ein weiterer Eckpfeiler unserer Tätigkeit ist die Jugendarbeit, hier gilt es neben der
schießsportlichen Ausbildung den Jugendlichen Spaß und Freude am Schießsport und das
Verständnis für die Gemeinschaft zu vermitteln. Wir kooperieren mit den ortsansässigen Schulen,
um im Rahmen der Ganztagsschule ein alternatives Angebot zu den von den Schulen selbst
angebotenen Leistungen anzubieten.


Mit freundlichem Schützengruß
– Der Vorstand –

Der Schießplatz in Gützkow

Der Schießplatz der Gützkower Schützen-Compagnie befindet sich am östlichen Ortsausgang von Gützkow gegenüber dem Kosenowsee.

Das Gelände ist etwa einen Hektar groß und auf diesem befinden sich Schießanlagen für Gewehr, Pistole, die Luftdruckdisziplinen und für das Bogenschießen. Gewehrdisziplinen können bei uns bis Kleinkaliber geschossen werden, Pistole ist bis 1.500 Joule zugelassen, was etwas dem Kaliber .50 ACE entspricht. Ebenso kann man bei uns auf die ganz alte Art mit Pulver und Blei das Vorderladerschießen ausüben.

In unserem Vereinsheim haben wir einen Clubraum für etwa 30 Personen. Hier haben wir einen Tresen und reichlich Kühlschränke, die gegen Euren Durst allerlei verschiedene Getränke vorhalten. Die voll ausgestattete Küche aus dem Jahr 2022 ermöglich mit Herd und Ceran-Kochfeld auch, dass man hier nochmal etwas erwärmen oder warmhalten kann. Natürlich haben wir auch ausreichend Toiletten, denn die Getränke müssen ja irgendwann auch wieder raus.

Den Schießplatz für Eure Veranstaltung mieten

Ihr könnt unseren Schießplatz für eine Tagespauschale von 50 € für Eure Veranstaltung mieten. Dann steht der Feier nichts mehr im Wege. Wir haben ausreichend Geschirr und Besteck für etwa 30-40 Gäste vorrätig.

Kontaktiert uns einfach über unser Kontaktformular.

Solltet ihr eine schießsportliche Begleitung der Veranstaltung wünschen, so gebt das in Ihrer Nachricht bitte mit an. Wir stellen dann qualifizierte Schießleiter in ausreichender Anzahl zur Verfügung, um die Sicherheit der Veranstaltung und Eurer Teilnehmen zu gewährleisten.

Viel Spaß bei Eurer Veranstaltung!

Sportliches Gewehrschießen kann man in verschiedenen Formen betreiben. Zum einen unterscheiden sich die Waffen nach ihren verschiedenen Kalibern, bzw. der Art, wie sie die Kugel ins Ziel bringen, zum anderen wird in unterschiedlichen Anschlagsarten geschossen.

Gezielt wird bei allen Gewehrarten mit Hilfe eines Diopters und eines Ringkornes. Sobald sich „das Schwarze“ in der Mitte des Ringkornes befindet, kann der Schuss gelöst werden, und man schießt eine Zehn.

Der Reiz an dieser Sportart ist, dass es eben nicht so einfach ist, wie es sich anhört. Vielmehr erfordert es ein hohes Maß an Konzentration und Körperbeherrschung. Immerhin gilt es, um eine Zehn (die höchstmögliche Ringzahl) zu erreichen, auf die Entfernung von 10 Metern einen 0,5 mm (!) kleinen Punkt zu treffen. Auf die Distanz von 50 Metern ist die Zehn mit 10,4 mm Durchmesser auch verhältnismäßig klein. Also braucht man neben einer ruhigen Hand und innerer Ruhe, auch eine gute allgemeine Kondition, um seinen Körper unter Kontrolle halten zu können.

  • Luftgewehr 10m
  • Kleinkalibergewehr 50m
Das Pistolenschießen ist eine der schwierigeren Disziplinen beim Sportschießen. Der Anschlag hat mit dem aus Film und Fernsehen bekannten Schießen fast nichts gemeinsam. Der Schütze steht nicht frontal zu Scheibe, sondern etwas seitlich gedreht und hält die Pistole mit ausgestrecktem Arm und mit nur einer Hand. Dies verlangt dem Schützen eine spezielle Kondition ab, um die Waffe möglichst ruhig halten zu können. Außerdem muss ein guter Schütze über eine ausgefeilte Technik verfügen, denn um den Abzug auszulösen, muss ein Gewicht von mindestens 500 g überwunden werden, was es nicht gerade einfach macht, die Pistole ruhig und sauber im Ziel zu halten.
  • Luftpistole 10m
  • Sportpistole Kleinkaliber 25m
  • Großkaliberpistole / Großkaliberrevolver 25m
  • Vorderladerschießen 25m

Sportliches Gewehrschießen kann man in verschiedenen Formen betreiben. Zum einen unterscheiden sich die Waffen nach ihren verschiedenen Kalibern, bzw. der Art, wie sie die Kugel ins Ziel bringen, zum anderen wird in unterschiedlichen Anschlagsarten geschossen.

Gezielt wird bei allen Gewehrarten mit Hilfe eines Diopters und eines Ringkornes. Sobald sich „das Schwarze“ in der Mitte des Ringkornes befindet, kann der Schuss gelöst werden, und man schießt eine Zehn.

Der Reiz an dieser Sportart ist, dass es eben nicht so einfach ist, wie es sich anhört. Vielmehr erfordert es ein hohes Maß an Konzentration und Körperbeherrschung. Immerhin gilt es, um eine Zehn (die höchstmögliche Ringzahl) zu erreichen, auf die Entfernung von 10 Metern einen 0,5 mm (!) kleinen Punkt zu treffen. Auf die Distanz von 50 Metern ist die Zehn mit 10,4 mm Durchmesser auch verhältnismäßig klein. Also braucht man neben einer ruhigen Hand und innerer Ruhe, auch eine gute allgemeine Kondition, um seinen Körper unter Kontrolle halten zu können.

  • Luftgewehr 10m
  • Kleinkalibergewehr 50m

Sportliches Gewehrschießen kann man in verschiedenen Formen betreiben. Zum einen unterscheiden sich die Waffen nach ihren verschiedenen Kalibern, bzw. der Art, wie sie die Kugel ins Ziel bringen, zum anderen wird in unterschiedlichen Anschlagsarten geschossen.

Gezielt wird bei allen Gewehrarten mit Hilfe eines Diopters und eines Ringkornes. Sobald sich „das Schwarze“ in der Mitte des Ringkornes befindet, kann der Schuss gelöst werden, und man schießt eine Zehn.

Der Reiz an dieser Sportart ist, dass es eben nicht so einfach ist, wie es sich anhört. Vielmehr erfordert es ein hohes Maß an Konzentration und Körperbeherrschung. Immerhin gilt es, um eine Zehn (die höchstmögliche Ringzahl) zu erreichen, auf die Entfernung von 10 Metern einen 0,5 mm (!) kleinen Punkt zu treffen. Auf die Distanz von 50 Metern ist die Zehn mit 10,4 mm Durchmesser auch verhältnismäßig klein. Also braucht man neben einer ruhigen Hand und innerer Ruhe, auch eine gute allgemeine Kondition, um seinen Körper unter Kontrolle halten zu können.

  • Luftgewehr 10m
  • Kleinkalibergewehr 50m

Waffe: Luftdruckgewehre und CO2-Gewehre Kaliber 4,5 mm und einem Höchstgewicht von 5,5 kg und maximal 7,5 Joule Mündungsenergie.

Munition: Handelsübliche Geschosse (Diabolo) im Kaliber von maximal 4,5 mm

Scheiben: Durchmesser der 10 = 0,5 mm, Ringabstand = jeweils 2,5 mm.

Entfernung: 10 m.

Anschlag: Nur stehend freihändig, wobei der Schütze völlig frei (ohne Anlehnung und künstliche Stützen) stehen muss.

Programme:
a) Stehendwettbewerbe: 20 Schuss in 40 Minuten, 40 Schuss in 75 Minuten, 60 Schuss in 105 Minuten inkl. Probeschüsse (Regel 1.10 SpO).
b) Zusätzlicher Wettbewerb Dreistellungskampf: für Schüler 30 Schuss in 75 Minuten und für Jugend 60 Schuss in 120 Minuten in den Positionen liegend, stehend und kniend, wie KK-Sportgewehr (Regel 1.20 SpO).

Waffe: Kleinkalibergewehre (Einzellader) jeder Art mit einem Kaliber von maximal 5,6 mm (.22 lfb) und einem Höchstgewicht von 8 kg. Abzug und Schäftung sind beliebig. Laufbeschwerung (innerhalb des zulässigen Gesamtgewichtes), Daumenauflage und verstellbare Kolbenklappe sind gestattet.

Munition: Handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 lfb)

Scheiben: Durchmesser der 10 = 10,4 mm, Ringabstand = jeweils 8,0 mm.

Entfernung: 50 m

Anschlag:
a) Dreistellungskampf = je 1/3 des Schusspensums im liegenden, stehenden und knienden Anschlag;
b) Liegendkampf = gesamtes Schusspensum im liegenden Anschlag.

Programme:
a) Dreistellungskampf 120 Schuss, davon 40 Schuss liegend in 60 Minuten, 40 Schuss stehend in 90 Minuten und 40 Schuss kniend in 75 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 40 Schuss liegend in 45 Minuten, 40 Schuss stehend in 75 Minuten und 40 Schuss kniend in 60 Minuten inkl. Probeschüsse (Regel 1.80 SpO).
b) Liegendkampf 60 Schuss in einer Gesamtschießzeit von 90 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 75 Minuten (Regel 1.80 SpO).

Anmerkung: Im liegenden und knienden Anschlag ist die Zuhilfenahme eines Gewehrriemens gestattet, im knienden Anschlag darf außerdem eine Kniendrolle unter den Spann des Fußes gelegt werden.

Waffe: Kleinkalibergewehre (Einzellader) jeder Art mit einem Kaliber von maximal 5,6 mm (.22 lfb) und einem Höchstgewicht von 8 kg. Abzug und Schäftung sind beliebig. Laufbeschwerung (innerhalb des zulässigen Gesamtgewichtes), Daumenauflage und verstellbare Kolbenklappe sind gestattet.

Munition: Handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 lfb)

Scheiben: Durchmesser der 10 = 10,4 mm, Ringabstand = jeweils 8,0 mm.

Entfernung: 50 m

Anschlag:
a) Dreistellungskampf = je 1/3 des Schusspensums im liegenden, stehenden und knienden Anschlag;
b) Liegendkampf = gesamtes Schusspensum im liegenden Anschlag.

Programme:
a) Dreistellungskampf 120 Schuss, davon 40 Schuss liegend in 60 Minuten, 40 Schuss stehend in 90 Minuten und 40 Schuss kniend in 75 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 40 Schuss liegend in 45 Minuten, 40 Schuss stehend in 75 Minuten und 40 Schuss kniend in 60 Minuten inkl. Probeschüsse (Regel 1.80 SpO).
b) Liegendkampf 60 Schuss in einer Gesamtschießzeit von 90 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 75 Minuten (Regel 1.80 SpO).

Anmerkung: Im liegenden und knienden Anschlag ist die Zuhilfenahme eines Gewehrriemens gestattet, im knienden Anschlag darf außerdem eine Kniendrolle unter den Spann des Fußes gelegt werden.

Waffe: Zugelassen sind Pistolen und Revolver in verschiedenen Wertungsklassen. Abzugsgewicht mindestens 1000 g. Magazin-/Trommelkapazität mindestens 5 Patronen.

Munition: Handelsübliche (auch selbstgeladene) Munition, die den geforderten Mindestimpuls (MIP) erreicht. Die Munition muss waffentypisch sein (d.h. für Pistolen Patronen ohne Rand, für Revolver Patronen mit Rand; sowie für Patronen Kaliber 9 mm Luger, .357 Magnum, .44 Magnum, .45 ACP).

Scheiben: Scheibenentfernung beträgt 25 Meter, Dreh- oder Standscheiben.

Anschlag: Stehend freihändig. Die Waffe darf mit 2 Händen gehalten werden. Es darf im Voranschlag geschossen werden.

Programm: 40 Schuss bestehend aus 2 Durchgängen zu je 20 Schuss, 4 Serien à 5 Schuss in je 150 Sekunden – Scheibe wie Freie Pistole 50 m. 4 Serien à 5 Schuss in je 20 Sekunden – Scheibe wie Olympische Schnellfeuerpistole 25 m. Die sechs besten Schützen bestreiten den Endkampf (Regel 2.50 SpO).

Waffe: Zugelassen sind Originalwaffen, soweit sie den Regeln entsprechen, und deren Nachbauten, die einem zugelassenen Original entsprechen.

Ladung: Als Ladung darf nur fabrikmäßig hergestelltes Schwarzpulver verwendet werden. Aus Sicherheitsgründen dürfen nur abgepackte Ladungen verwendet werden. Als Richtmaß für die Ladung gilt für Langwaffen: 0,25 g Schwarzpulver pro mm Kaliber und für Kurzwaffen 0,1 g Schwarzpulver pro mm Kaliber. Als Material für die Geschosse darf nur Weichmetall verwendet werden.

Scheiben: Wie Freie Pistole 50 m; Ausnahme: Steinschlossmuskete Breite des Ringes 10 = 80 mm, der Ringe 5-9 = je 40 mm.

Kugelwettbewerbe:
a) Perkussionsgewehr 50 m stehend (Perkussionsscheibengewehr). Geschossform beliebig (Regel 7.10 SpO).
b) Perkussions-Freigewehr 100 m liegend. Geschossform beliebig (Regel 7.16 300m SpO).
c) Perkussions-Dienstgewehr 100 m liegend. Mindestkaliber 13,5 mm, Geschossform zur Waffe gehörend, z.B. Miniégeschoss (Regel 7.20 SpO).
d) Steinschlossgewehr 50 m stehend. Geschoss nur Rundkugel (Regel 7.30 SpO und Regel 7.31 100m liegend SpO).
e) Militärische glatte Steinschlossmuskete 50 m stehend. Mindestkaliber 13,5 mm, Geschoss nur Rundkugel, keine Kimme (Regel 7.35 SpO).
f) Perkussionsrevolver 25 m stehend. Geschossform beliebig (Regel 7.40 SpO).
g) Perkussionspistole 25 m stehend. Geschoss nur Rundkugel (Regel 7.50 SpO).
h) Steinschlosspistole 25 m stehend. Geschoss nur Rundkugel (Regel 7.60 SpO).

Programm: 15 Schuss in 40 Minuten. Vorher unbegrenzte Anzahl von Probeschüssen in 10 Minuten.

Böllerschießen ist eine Tradition bei der an besonderen Festen und Ereignissen mit speziellen Böllergeräten und Schwarzpulver Krach erzeugt wird. Die Schützen nennt man Böllerschützen.

Das Böllerschießen findet an besonderen Festtagen statt, z. B. Hochzeiten, Kirchweihe, in den Rauhnächten, insbesondere an Heiligabend oder an Neujahr oder zu Sonnenwend. Dies geschieht, um böse Geister zu vertreiben und die anstehende Zeit mit guten Vorzeichen zu beginnen. Zum anderen wird auch bei Schützenfesten und bei Beerdigungen von Kriegsveteranen und langjährigen Vereinsmitgliedern in Schützen- und Veteranenvereinen geschossen, sowie Ehrensalut für hohe Gäste bei Veranstaltungen.

Die Böller sind in der Regel Vorderlader und werden mit Böllerpulver befüllt. Das Böllerpulver besteht aus Schwarzpulver grober Körnung und brennt mit einer Geschwindigkeit von ca. 400 m/s ab. Die Entzündungstemperatur liegt bei etwa 300 °C, die Verbrennungstemperatur bei etwa 2500 °C.

Während bei den Handböllern Kaliber von 10-25 mm üblich sind, sind es bei Standböllern und Böllerkanonen häufig enorme Kaliber von bis zu 100 mm. Die Pulvermenge pro Schuss beträgt bei solch einem Kaliber bis zu 400 g, im Gegensatz zu einem 15 mm Handböller, der lediglich 13 g Pulver benötigt. Das Böllerpulver wird im Böller mit Hilfe eines Korkens verdämmt, andere Verdämmungsmaterialien sind in Deutschland nicht mehr erlaubt. Die Verdämmung wird mithilfe von Hammer und Ladestock in das Rohr geschlagen. Gezündet wird die Ladung durch ein Zündhütchen, welches wiederum durch einen Schlagbolzen (meist bei Kanonen und Standböllern) oder durch ein Perkussionsschloss bei Handböllern  gezündet wird. Ebenfalls möglich ist die Verwendung eines elektrischen Brückenanzünders, was gerade bei großkalibrigen Standböllern zunehmend Verwendung findet.

Nach dem Abfeuern werden die Pulverreste entfernt.

Das Sportliche Bogenschießen ist ein  Schießsport mit Pfeil und Bogen. Heute ist das Schießen auf standardisierte Zielscheiben mit Recurvebögen, an denen Zielvorrichtungen und Stabilisatoren angebaut sind, die am weitesten verbreitete Bogensportart. 

Der verwendete Bogen, der häufig als „olympischer Bogen“ bezeichnet wird, ist ein technologisch hoch entwickeltes Sportgerät, mit welchem genaue Treffer auf große Distanzen erzielt werden können. 

Das Bogenschießen zählt zu den Präzisionssportarten. Bogenschießen gehört seit 1972 zu den olympischen Sportarten. Zuvor war es bereits in den Jahren 1900, 1904, 1908 und 1920 im Programm der Olympischen Spiele vertreten.

Trainingszeiten

Oktober bis März

Donnerstag 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr  (Halle in der Mascowstraße)

April bis September

Donnerstag 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr (Vereinsgelände)

Die Schießleiter und Trainer bringen jedem gern das Bogenschießen bei.

 

Bogenturnier der Grünen Stadt Marlow

Am Sonntag den 15.10 2023 nahmen Jessy und Maria mit Erfolg teil. Jessy sicherte sich den 2.Platz in der Klasse Blankbogen Schüler A Maria belegt den 1.Platz in der Klasse Blankbogen Damen mit 374 Ringen.

Schützenkönig und Jugendschützenkönigin 2023

Unsere Majestäten 2023 Schützenkönig Andre Steindorff und Jugendschützenkönigin Melissa-Alexandra Mielke.

Schützenfest in Bohmte

So leben wir Schützentradition.
 
Am ersten Wochenende im Juli war das Schützenfest in Bohmte. So haben wir Gützkower Schützen uns mit insgesamt 9 Schützenschwestern und Schützenbrüdern nach Bohmte aufgemacht. Dort sind wir herzlich wie eh und je empfangen worden. Bei Giesecke Asshorn gab es dann Abendbrot und wir haben die umfangreichen Umbauten bestaunen dürfen. Nachmittags ging es zur Kranzniederlegung am Kriegerdenkmal, an die sich der Kommersabend angeschlossen hat. Der Kommers fand sein feierliches Ende mit dem Zapfenstreich an der Sparkasse.
Am Samstag haben wir uns die neuesten Veränderungen im Ort angeschaut und am Nachmittag ging es dann auf den Schießplatz, wo der Schützenverein Bohmte seine Könige und wir den Gästepokal ausgeschossen haben. Den Ausklang fand der Abend bei Musik und Tanz auf dem Schießplatz.
Am Sonntag dann noch das traditionelle Frühstück mit unseren Gastgebern und dann ging es die 500 Kilometer ab nach Hause.
Wir wünschen den neuen Majestäten Alles Gute und erwarten Euch zum Gützkower Schützenfest vom 18. bis 20. August.

Sommerturnier der Bogenschützen in Diedrichshagen

Am 08.07.2023 fand das  Sommerturnier der Bogenschützen in Diedrichshagen statt.

Wir waren mit 9 Schützen vertreten und konnten folgende Plätze erreichen. 1× 1.Platz; 2x 2.Platz; 1x 3.Platz; 2x 4.Platz; 1x 6.Platz; 1x 7.Platz; 1x 8. Platz..

Osterfeuer am Schützenheim 2023

April 1990
Aufruf an alle am Schießsport Interessierten zur Gründung eines Schützenvereins. Den Aufruf unterschreiben Peter Wandersee, Karl-Eberhard Wisselinck und Wolf-Dietrich Paulsen.

Für die weitere Vervollkommnung des Schießstandes stellt das RWN 10.000 Mark für den neu zu gründenden Verein zur Verfügung. Die Waffenkammer im RWN und die darin verwahrten Waffen und Ausrüstungen werden dem Verein ebenfalls unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Juli 1990
Der „Schützenverein „Hasenberg“ erhält aus dem Bestand der GST KK-Gewehre, Luftgewehre und Zubehör. Diese werden in der ehemaligen Waffenkammer des VEB RWN eingelagert.

August 1990
Gründungsversammlung für den „Schützenverein Hasenberg Gützkow e.V.“ in der Gaststätte „Stadt Gützkow“, an der 17 Interessenten teilnehmen. Sie beschließen die zur Gründung und Registrierung erforderlichen Dokumente. 

Unter Nummer 106 wird der „Schützenverein Hasenberg Gützkow e.V.“ in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Greifswald eingetragen.

September 1990
Der „Schützenverein Hasenberg Gützkow e.V.“ wird Mitglied des Landesschützenverbandes.

Überlassungsvereinbarungen werden zwischen dem „Schützenverein Hasenberg Gützkow e.V.“ und der Gützkower Maschinenbau GmbH über Anlagen und Gebäude
am Schießstand sowie Waffenkammer im ehemaligen Reparaturwerk sowie zwischen dem „Schützenverein Hasenberg Gützkow e.V.“ und der Stadt Gützkow über die Nutzung der Flächen, die auf städtischem Grund liegen, abgeschlossen

Oktober 1990
42 Gützkower nehmen teil an der Gründungsversammlung der „Schützengilde Gützkow von 1858 e.V.“

Große Unterstützung bei der Vorbereitung der Gründung leisteten die Mitglieder des Schützenvereins der Partnergemeinde Bohmte, an der Spitze Gemeindedirektor Ernst Adolf Busse und der Präsident Adolf Kohlhaus.

Januar 1991
In der Schützen-Compagnie sind 41 Mitglieder organisiert.

Der Verein Schützengilde Gützkow e.V. wird unter der Registriernummer VR 204 in das Vereinsregister beim Kreisgericht
Greifswald eingetragen.

März 1991
Die „Schützengilde Gützkow von 1858 e.V.“ wird unter Registriernummer 01-14 in den Landesschützenverband Mecklenburg-  Vorpommern von 1990 e.V. aufgenommen.

Juli 1991
Vom Kulturamt des Kreises werden dem Schützenverein „Hasenberg“ e.V. 1.500 DM zur Beschaffung eines Rasenmähers bewilligt. Gleichzeitig erfolgt die Bewilligung von 28.700 DM zur Gesamtfinanzierung

06. – 08. September 1991
1. Gützkower Schützenfest Schützenkönig unter den 17 Teilnehmern wird als 9. Schütze in der 6. Runde nach
276 Schüssen Hartmut Krohn Der König erhält die neue Kette für den König, die durch die Gützkower Handwerker
gesponsert wurde sowie einen vom Bürgermeister Karl-Eberhard Wisselinck gestifteten Pokal und absolviert eine Ehrenrunde auf einem Pferd auf dem Hasenberg.

Dezember 1991
Der Schützenverein „Hasenberg“ e.V. erwirbt die zur Nutzung aus dem Bestand der GST übergebenen Waffen offiziell von der Treuhandanstalt.

März 1992
Auf der Mitgliederversammlung des Schützenvereins „Hasenberg“ Gützkow e.V. wird die Auflösung des Vereins mit dem Ziel der Vereinigung mit der Schützengilde beschlossen.

Die Schützen-Compagnie Gützkow von 1858 e.V. wird unter der Vereinsnummer 21162 als ordentliches Mitglied in den Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e.V. aufgenommen.

Der „Schützenverein Hasenberg Gützkow e.V.“ und die „Schützengilde Gützkow von 1858 e.V.“ vereinigen sich zur „Schützen-Compagnie Gützkow von 1858 e.V.“ In der Schützen-Compagnie sind 46 Mitglieder organisiert.
Die Schützen-Compagnie ist Mitglied im Kreis- und Landesschützenverband.

 

Der Veranstaltungskalender der Schützen-Compagnie kann hier -> Veranstaltungsplan 2024 als PDF Datei heruntergeladen werden.

Mitglied werden in der Schützen-Compagnie

Wir brauchen Verstärkung!

Habt Ihr Interesse an einer geselligen Gemeinschaft? Dann könntet Ihr bei uns fündig geworden sein. Wir haben im Laufe des Jahres viele Veranstaltungen, zu denen man sich einfach nur in geselliger Runde zusammenfindet und sich austauscht.

Sucht Ihr einen Sport der anderen Art? Beim Sportschießen kommen Kondition, Präzision und Koordination nicht zu kurz. Und hier liegt das Ergebnis ganz in Eurere Hand. Kommt vorbei und lernt uns kennen!

In der Jugend liegt unsere Zukunft!
Neben der schießsportlichen Ausbildung den Jugendlichen im Rahmen des Projektes Schule und Verein vermitteln wir nicht nur den Spaß und die Freude am Schießsport, sondern auch das Verständnis für die Gemeinschaft. Wir kooperieren mit der Peenetal Schule und den Schloss Gymnasium in Gützkow. Unsere jugendlichen Schützen haben bei den Landesmeisterschaften in den Luftdruckdisziplinen bereits viele Medaillen errungen.

Wenn Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft habt, ladet Euch das Antragsformular herunter und schickt es vollständig ausgefüllt per mail, fax oder Post an uns zurück, oder gebt es bei einem der Vorstandsmitglieder ab. Am einfachsten geht das im Büro der Allianz Vertretung in Gützkow.

Wir haben bereits einen großen Anteil Frauen bei uns im Verein. Traut Euch und schaut am besten Samstags ab 13 Uhr bei uns auf dem Schießplatz vorbei, um unseren Sport kennenzulernen.

Moderate Mitgliedsbeiträge!
Die Mitgliedsbeiträge haben wir moderat gestaltet und eines unserer erklärten Ziele ist es, die Beiträge auch in den nächsten Jahren niedrig zu halten. Die Mitgliederversammlung hat im Herbst 2015 folgende Beiträge beschlossen:

Mitgliedsart Jahresbeitrag
Jugendliche und Schüler 24 Euro
Frauen 48 Euro
Männer 96 Euro
Rentner & nicht Erwerbstätige 72 Euro
Aufnahmegebühr 10 Euro



Anzugs- und Effektenordnung der
Schützen-Compagnie Gützkow von 1858 e.V.

Durch die Mitgliederversammlung beschlossen am 26. Februar 2016.

§ 1 Gegenstand

Die Anzugs- und Effektenordnung der Schützen-Compagnie Gützkow regelt:
a) das Aussehen und die Trageweise der Schützenkleidung,
b) die Bezeichnung und Erwerbsbedingung der Dienstgrade,
c) das Aussehen der Schulterstücke und Kragenspiegel zur Schützenkleidung,
d) das Aussehen und die Trageweise der Historischen Schützenkleidung,
e) das Aussehen der Freizeitkleidung,
f) das Aussehen und die Trageweise der Orden, Ehren- und Qualifikationsabzeichen,
g) das Aussehen und die Trageweise der Schützenschnur und der Eichel zur Schützenschnur.

§ 2 Anzugsordnung

Zu allen Veranstaltungen der Schützen-Compagnie wie Feste, Veranstaltungen, Aufmärsche, Besuche im Namen der Schützen-Compagnie sollen die Mitglieder die Uniform der Schützen-Compagnie tragen.

Herren:

Historische Schützenkleidung:
– schwarzer Frack, Zylinder,
– weißes Hemd und Fliege,
– rot-weiße Schärpe,
– schwarze Hose, schwarze Schuhe

Uniform:
– dunkelgraue Jacke mit grünem Kragen,
– weißes Hemd mit grünem Binder,
– schwarze Hose, schwarze Schuhe,
– schwarzer Hut, links angeklappt

Damen:

– dunkelgraue Jacke oder Weste mit grünem Kragen,
– weiße Bluse,
– schwarzer Rock oder Hose, schwarze Schuhe,

Jugend:

– weißes Hemd,
– rot-weiße Schärpe,
– schwarze Hose, schwarze Schuhe

Sport und Freizeit -Kleidung:
– schwarze Oberbekleidung und schwarze Kappe,
– schwarzes Hemd, schwarze Sportjacke,
– Vereinswappen jeweils an passender Stelle in geeigneter Größe

§ 3 Dienstgrade

Anwärter- und Mannschaftsdienstgrade:
Unter anwartschaftlichen Dienstgraden werden innerhalb der Schützen-Compagnie die Dienstgrade vom „Anwärter“ bis zum „Stabsfeldwebel“ verstanden. Der Erwerb dieser Dienstgrade erfolgt durch Beförderung
entsprechend den folgenden Festlegungen dieser Ordnung. Beförderungstermin innerhalb des Sportjahres ist die Jahreshauptversammlung.

Anwärter: glatt, grün, 35 mm breit
nach 2 Jahren glatt, grün, 35 mm breit,
offenes Metallgespinst silber

Mannschaft: 

nach 5 Jahren glatt, grün, 35 mm breit, geschlossenes Metallgespinst silber

nach 10 Jahren glatt, grün, 35 mm breit, geschlossenes Metallgespinst silber, 1 Stern silber

nach 15 Jahren glatt, grün, 35 mm breit, geschlossenes Metallgespinst silber, 2 Sterne silber

nach 20 Jahren glatt, grün, 35 mm breit,geschlossenes Metallgespinst silber,
3 Sterne silber

nach 25 Jahren glatt, grün, 35 mm breit, geschlossenes Metallgespinst silber,
4 Sterne silber

Vorstand:

Präsident gold, geflochten, 5-bogig, 40 mm breit, 3 Sterne silber

Vizepräsident gold, geflochten, 5-bogig, 40 mm breit, 2 Sterne silber

Schatzmeister gold, geflochten, 5-bogig, 40 mm breit, 2 Sterne silber

Vorstand gold, geflochten, 5-bogig, 40 mm breit, 1 Stern silber

Waffenwart 5-bogig, aus 2 Teile schützengrün + 1 Teil gold,
40 mm breit, 1 silberner Stern

Funktionsträger:

Schießsportleiter, gold, glatt , 5-streifig, 40 mm breit, silberner Stern
Sportwart, Jugendwart, Festwart

Sternordnung für Funktionsträger:

Nach 10 Jahren 1 Stern silber
Nach 15 Jahren 2 Sterne silber
Nach 20 Jahren 3 Sterne silber

Fahnenträger, Zusätzlich zum jeweiligen Dienstgrad goldene Fangschnur, getragen zwischen Schulterstück und
Kragenspiegel.

König im Amt gold, geflochten, 5-bogig, 40 mm breit, 1 Krone silber

Ehemaliger König, Entsprechender Dienstgrad, zusätzlich 1 Krone silber

Ehrenmitglieder, Glatt grün, 35 mm breit, geschlossenes Metallgespinst gold + 3 Sterne gold

Ausscheiden aus der Funktion
Wird die Tätigkeit oder Funktion nicht mehr wahrgenommen, die Tätigkeit niedergelegt oder abgewählt, so kehrt das Mitglied zu seinem Mannschaftsdienstgrad zurück.

Auf Grund besonderer Verdienste im Verein kann der Vorstand folgende Dienstgrade vorschlagen:

Vorstand: silber, geflochten, 5-bogig, 40 mm breit, bisherige Sterne in gold

Funktionsträger
Waffenwart 5-bogig, aus 2 Teile schützengrün + 1 Teil silber,
40 mm breit, goldener Stern

Schießsportleiter, silber, glatt , 5-streifig, 40 mm breit, bisherige Sterne in gold
Sportwart, Jugendwart, Festwart

Die Mitgliederversammlung muss diesem Vorschlag zustimmen.


§ 4 Ärmelabzeichen

Ärmelabzeichen der Schützen-Compagnie:

Am linken Jackenärmel, 13 cm unter der Schulternaht. Das Tragen des Ärmelabzeichens ist Pflicht.

Ärmelabzeichen des Kreisschützen-Verbandes:

Am rechten Jackenärmel, 13 cm unter der Schulternaht. Das Tragen des Ärmelabzeichens ist freiwillig.


§ 5 Orden und Ehrenzeichen

Vereinsauszeichnungen linke Seite
Sonstige Auszeichnungen rechte Seite
Schützenschnur rechte Seite


Gützkow, 26. Februar 2016

Zu folgenden Zeiten unser Schießplatz geöffnet: 

Tag 

  

  

Öffnungszeiten 

  

  

Veranstaltung 

Donnerstag Schießstand

—————————–

Donnerstag Bogenschießen 

  

  

14:00 – 16:00

——————————–     

Oktober – März 17:30 – 19:00 Uhr

April – September 17:30 – 19:00 Uhr

  

  

nach vorheriger Absprache  

————————————

Halle in der Moscowstraße

Vereinsgelände

 

Samstag 

  

  

13:00 – 15:00 

  

  

reguläres Training (Schießleiter und Trainer anwesend) 

 

Sonntag 

  

  

10:00 – 12:00 

  

  

Frühschoppen 

 Gäste, die sich im Sportschießen oder Bogenschießen ausprobieren wollen, sind am Samstag gern gesehen. 

pp§ 1

Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „ Schützen-Compagnie Gützkow von 1858  e.V.“ .
Er hat seinen Sitz in Gützkow und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Greifswald unter VR- Nr. 329 eingetragen.

 

§ 2

Zweck des Vereins

Der Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Schießsports auf sportlicher Grundlage, der Jugendpflege und Förderung des Nachwuchses, der Abhaltung von Veranstaltungen schießsportlicher Art und Pflege und Wahrung des Schützenbrauchtums als wertvollen Bestandteil unseres Volkslebens.
Der Verein verfolgt seine Ziele ausschließlich und unmittelbar auf gemeinnütziger Grundlage im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
Der Verein ist Mitglied des Deutschen Schützenbundes und seiner Unterverbände. Der Verein fördert neben seinen sportlichen Zielen das gegenseitige Vereinsleben und die familiengebundene Freizeitgestaltung. Er fördert sportliche und gesellige Kontakte zu anderen Schießsportvereinen und ihren Mitgliedern. Besonders unterstützt werden Kontakte mit Partnerstädten Gützkow´s. Der Verein fühlt sich den Traditionen der Gützkower Schützengilde von 1858 in ihren positiven, sportlichen und geselligen Zielen verpflichtet und pflegt diese.

 

§ 3

Mitgliedschaft

Der Verein hat:
a) ordentliche Mitglieder
b) fördernde Mitglieder
c) Ehrenmitglieder

 

§ 4

Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft

Die Aufnahme in den Verein muss schriftlich erfolgen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Mit der Beitrittserklärung erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins an und verpflichtet sich zur Beachtung.
Verdienstvolle Mitglieder können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Dazu ist ein Beschluss der Jahreshauptversammlung erforderlich. Außerdem werden alle Vereinsmitglieder, die einem Verein des Deutschen Schützenbundes mindestens zehn Jahre als Mitglied angehören, mit Beginn des Jahres Ehrenmitglieder, in dem sie das 75.Lebensjahr vollenden.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist zum Schluss des Kalenderjahres möglich, wenn er mindestens einen Monat vorher schriftlich erklärt wird. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es wiederholt gegen die Satzung und Beschlüsse von Vereinsorganen verstößt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde eingelegt werden. Die Mitgliederversammlung entscheidet dann endgültig. Das betroffene Mitglied ist vorher zu hören.
Die Beiträge sind bis zum Erlöschen der Mitgliedschaft zu bezahlen. Ausgetretene und ausgeschlossene Mitglieder verlieren jedes Anrecht an den Verein und seine Einrichtungen. Fördernde Mitglieder, die nicht unbedingt am Schießsport teilnehmen wollen, können mit schriftlichem Aufnahmeantrag beitreten, sie haben gleiche Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder.

 

§ 5

Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind im Rahmen dieser Satzung berechtigt, an der Willensbildung des Vereins durch Ausübung des Antrags- , Diskussions- und Stimmrechts teilzunehmen. Die Mitglieder haben Zutritt zu allen Vereinsveranstaltungen.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Verein nach besten Kräften zu fördern, die festgesetzten Beiträge zu leisten, die von der Vereinsleitung unter Beachtung der Regeln der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes zur Aufrechterhaltung des Schießbetriebes erlassenen Anordnung zu respektieren. Es hat alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins gefährdet werden könnten.
Die Satzung und die Beschlüsse des Vereins sind zu beachten. Ehrenmitglieder genießen alle Rechte der ordentlichen und fördernden Mitglieder.

 

§ 6

Beiträge der Mitglieder, Haushaltsjahr

Die ordentlichen und fördernden Vereinsmitglieder sind beitragspflichtig. Die Höhe des Beitrages wird von der Jahreshauptversammlung mit Wirkung auf den Beginn des nächstfolgenden Kalenderjahres festgelegt.
Der Beitrag ist bis zum 31.03. des Jahres zu entrichten.
Das Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Verein finanziert sich selbst.
Wesentliche Finanzierungsquellen sind:
– Beiträge
– Umlagen
– Gebühren, Eintrittsgelder
– Zuwendungen und Spenden
Das Vereinsvermögen ist mit höchstmöglicher Verzinsung anzulegen, muss aber verfügbar bleiben.

 

§ 7

Abstimmungen, Wahlen, Beurkundungen

In den Sitzungen der Vereinsorgane werden Beschlüsse mit der Mehrheit  der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst, soweit diese Satzung nichts anderes vorsieht. Die Enthaltungen und die ungültigen Stimmen werden bei der Zählung der abgegebenen Stimmen nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Bei einer Satzungsänderung ist eine Mehrheit von ¾ der erschienenen Mitglieder erforderlich. Eine Satzungsänderung muss mit der Einladung angekündigt werden.
Bei Wahlen ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern statt, die die höchste Stimmenzahl bei der ersten Wahl hatten. Ergibt sich wiederum Stimmengleichheit, so entscheidet das vom Sitzungsleiter zu ziehende Los.
Scheidet ein Mitglied eines Vereinsorgans vor Ablauf der Amtszeit aus, so findet die Nachwahl für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen statt.
Abstimmungen und Wahlen sind geheim durchzuführen, wenn dieses einer der erschienenen Abstimmungsberechtigten verlangt.
Über die wesentlichen Beschlüsse der Vereinsorgane ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Sitzungsleiter und vom jeweiligen Schriftführer zu unterzeichnen ist. Sie bedarf der Genehmigung in der nächsten Sitzung.

 

§ 8

Die Vereinsorgane

Vereinsorgane sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

 

§ 9

Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der „Schützen-Compagnie Gützkow von 1858 e.V. “ und entscheidet über alle Vereinsangelegenheiten, soweit diese Satzung nicht die Aufgaben anderen Organen zur Erledigung zuweist.
Die Mitgliederversammlungen werden nach Bedarf vom Vorstand einberufen. Im ersten Vierteljahr eines Jahres muss eine Mitgliederversammlung unter der Bezeichnung „Jahreshauptversammlung“ einberufen werden.
Der Jahreshauptversammlung obliegen folgende Aufgaben:

a) Entgegennahme der Jahresberichte des Vorstandes
b) Entlastung des Vorstandes
c) Festsetzung von Beiträgen und anderen Leistungen
d) Wahl von 2 Kassenprüfern
e) Beschlussfassung über Satzungsänderungen
f) Entscheidungen über Beschwerden gegen den Ausschluss eines Mitgliedes

Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn dieses die Hälfte der Vorstandsmitglieder oder 30 stimmberechtigte Vereinsmitglieder unter Angabe von Gründen verlangen.
Die Mitglieder sind zu den Versammlungen schriftlich unter Einhaltung einer Ladungsfrist von mindestens 7 Tagen unter Angabe einer Tagesordnung einzuladen.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann mit einer Frist von 4 Tagen einberufen werden (Fristbeginn Datum Poststempel)
Anträge zur Jahreshauptversammlung müssen mindestens 4 Tage (Datum Poststempel) vor der Jahreshauptversammlung beim Präsidenten eingehen.
Die Mitgliederversammlungen sind ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Die Leitung der Versammlung obliegt dem Präsidenten, bei Verhinderung dem Vizepräsidenten.
Die Mitgliederversammlung besteht aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern:

a) ordentliche Mitglieder, jedoch erst mit Beginn der Juniorenklasse
b) fördernde Mitglieder
c) Ehrenmitglieder

 

§ 10

Der Vorstand

Der Gesamtvorstand besteht aus dem

a) Präsidenten
b) Vizepräsidenten
c) Schatzmeister
d) Schriftführer
e) bis zu 5 Beisitzern

Ihm obliegt es, die Veranstaltungen des Vereins festzulegen und vorzubereiten. Der Vorstand wird auf die Dauer von 4 Jahren durch die Jahreshauptversammlung gewählt.
Der vertretungsberechtigte Vorstand gemäß § 26 BGB sind der Präsident, der Vizepräsident und der Schatzmeister. Hiervon sind jeweils zwei gemeinsam vertretungsberechtigt.

 

§ 11

Kassenprüfung

Die Kassenprüfung wird jährlich durch zwei von der Jahreshauptversammlung auf die Dauer von 4 Jahren zu wählende Kassenprüfer vorgenommen. Sie haben der Jahreshauptversammlung Bericht zu erstatten.
Die Kassenprüfer dürfen keinem anderen Vereinsorgan angehören. Die unmittelbare Wiederwahl der Kassenprüfer ist einmal möglich.

 

§ 12

Auflösung der Schützen-Compagnie

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zwecke einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur Beschlussfassung ist die Mehrheit von ¾ der erschienenen wahlberechtigten Mitglieder erforderlich. Der Verein kann nicht aufgelöst werden, wenn sich mindestens 7 Mitglieder zur Weiterführung entschließen.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an die Stadt Gützkow, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

 

§ 13

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit der Eintragung im Vereinsregister in Kraft.

Gützkow, den 25.04.2008                                      Hans-J. Krüger                Präsident

Der Schießplatz der Gützkower Schützen-Compagnie befindet sich am östlichen Ortsausgang von Gützkow gegenüber dem Kosenowsee.

Das Gelände ist etwa einen Hektar groß und auf diesem befinden sich Schießanlagen für Gewehr, Pistole, die Luftdruckdisziplinen und für das Bogenschießen. Gewehrdisziplinen können bei uns bis Kleinkaliber geschossen werden, Pistole ist bis 1.500 Joule zugelassen, was etwas dem Kaliber .50 ACE entspricht. Ebenso kann man bei uns auf die ganz alte Art mit Pulver und Blei das Vorderladerschießen ausüben.

In unserem Vereinsheim haben wir einen Clubraum für etwa 30 Personen. Hier haben wir einen Tresen und reichlich Kühlschränke, die gegen Euren Durst allerlei verschiedene Getränke vorhalten. Die voll ausgestattete Küche aus dem Jahr 2022 ermöglich mit Herd und Ceran-Kochfeld auch, dass man hier nochmal etwas erwärmen oder warmhalten kann. Natürlich haben wir auch ausreichend Toiletten, denn die Getränke müssen ja irgendwann auch wieder raus.

Den Schießplatz für Eure Veranstaltung mieten

Ihr könnt unseren Schießplatz für eine Tagespauschale von 50 € für Eure Veranstaltung mieten. Dann steht der Feier nichts mehr im Wege. Wir haben ausreichend Geschirr und Besteck für etwa 30-40 Gäste vorrätig.

Kontaktiert uns einfach über unser Kontaktformular.

Solltet ihr eine schießsportliche Begleitung der Veranstaltung wünschen, so gebt das in Ihrer Nachricht bitte mit an. Wir stellen dann qualifizierte Schießleiter in ausreichender Anzahl zur Verfügung, um die Sicherheit der Veranstaltung und Eurer Teilnehmen zu gewährleisten.

Viel Spaß bei Eurer Veranstaltung!

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder, liebe Freunde, die uns verbunden sind, liebe Sponsoren und Förderer,

Das Jahr 2015 geht nun zu Ende. Es war ein ereignisreiches Jahr. Wir haben in unserer Luftdruckanlage modernere Technik eingebaut. Die Seilzuganlagen wurden gegen moderne elektronische Zielerfassungsanlagen von Meyton ausgetauscht. Ohne die vielen freiwilligen Arbeitstunden und die Unterstützung einiger Vereins-Mitglieder, die uns bei der Bereitstellung unseres Eigenanteils für die Förderung geholfen haben, wäre das wohl nicht möglich gewesen. Hier möchte ich nochmals meine Dank aussprechen.

Das Schützenfest 2015 mit seinen wiederum zurückgehenden Besucherzahlen hat uns über die zukünftige Gestaltung nachdenken lassen. So hat auf Anregung des Vorstandes die Mitgliederversammlung im November beschlossen, das Schützenfest 2016 wieder näher am Ablauf früherer Jahre zu orientieren. Wir werden den Kommers und den Frühschoppen wieder im Schützenheim auf dem Hasenberg feiern und den Samstag in seinem Ablauf neu gestalten. Näheres werdet Ihr hier auf unserer Webseite und auf Facebook erfahren.

Auch dieses Jahr war wieder geprägt von großem ehrenamtlichem Engagement der Mitglieder. Ich bedanke ich beim Vorstand, den Schießleitern, die jedes Jahr so unermüdlich ihren Dienst tun, bei den aktiven Sportschützen, die unseren Verein bei so vielen Veranstaltungen würdig vertreten und den vielen stillen Helfern, die oft im Hintergrund wirken und unter anderem unserem Schießplatz in so vorbildlichem Zustand halten..

Ich wünsche allen Mitgliedern und Familienangehörigen eine besinnliche Zeit und ein friedliches und gleichwohl erfolgreiches Jahr 2016.

Thorsten Hannusch
Präsident

Die Jahresmitgliederversammlung hat auf am 15. Februar dem alten Vorstand sein Vertrauen ausgesprochen und somit bleibt für die nächsten vier Jahre alles wie bisher:

Präsident: Thorsten Hannusch,
Vizepräsident: Peter Wandersee,
Schatzmeister: Peter Schmidt,
Sport- und Waffenwart: Wilfried Hannig,
Schriftführer und Pressewart: Helga Studier,
Jugendwart: Rainer Otto,
Ehrenpräsident: Joachim Krüger

Derzeit wird in verschiedenen Städten in Deutschland die Möglichkeit der Erhebung einer Waffensteuer erwogen.

In Bremen plant die SPD Fraktion die Einführung einer Waffensteuer. Pro Waffe und Jahr soll eine Steuer von 300 Euro entrichtet werden. In einer Petition an die Bremer Bürgerschaft haben sich 19.548 Bürger gegen einen solchen Gesetzentwurf ausgesprochen. Die Bremer Bürgerschaft hat am 23. Februar 2012 mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken den Senat beauftragt, eine solche Steuer zu prüfen. Innensenator Ulrich Mäurer von der SPD will den Antrag ergebnissoffen prüfen. Gleichzeitig soll mit dem Beschluß des Senats eine Verschärfung des Waffenrechts insgesamt angestrebt werden.

In Mönchengladbach möchte die Linke Franktion ebenfalls eine Waffensteuer einführen. Hier sollen die in MG vorhandenen 11.804 legalen Waffen mit je 100 Euro pro Jahr und Waffe besteuert werden.

In Göttingen hat man im Jahr 2010 ebenfalls über die Einführung einer Waffensteuer diskutiert, diese jedoch abgelehnt.

In Hamburg will der SPD Abgeordnete Arno Münster eine Waffensteuer einführen. Dort stehen den 74.165 registrierten legalen Schusswaffen geschätzte 140.000 illegale Schusswaffen gegenüber.

Die Stadt Stuttgart erwägt eine Waffensteuer von 100 bis 150 Euro pro Waffe pro Jahr. Bei etwa 30.000 legalen Waffen ergibt sich da ein schöner Betrag zum Haushalt.

In Zeiten leerer Kassen wird man offensichtlich erfinderisch, was neue Steuern angeht. Wenn man jedoch mit der Steuer bezweckt, dass der zu versteuernde Gegenstand verschwindet, dann ist die Steuer rechtwidrig und willkürlich. Statt Jäger und Sportschützen pauschal zu kriminalisieren, sollte man sich lieber um Verbrecher kümmern, für die immer weniger zeit und Personal vorhanden ist, weil man lieber den rechtschaffenden Bürger mit noch mehr Bürokratier überschüttet.

Diese Frage stellten sich manche Eltern, als die Amokläufe von Winnenden usw. bekannt wurden. Sie befürchteten, dass in unseren Schützenvereinen die elterliche Erziehung zur Gewaltfreiheit oder zur Friedensgesinnung verloren gehen, dass sich sogar ein Killerinstinkt aufbauen könnte. Wer aber einen Schützenverein besucht und seine Jugendarbeit beobachtet hat, erkennt, dass diese Sorgen völlig unbegründet sind. Die Ziele eines Schützenvereins beim Deutschen Schützenbund (DSB) oder beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) laufen genau in die andere Richtung.

Unser Schießsport hat seine Betonung auf Sport, die Sportwaffe ist unser Sportgerät. Wir zielen nie auf Menschen, auch nicht digital. Wir ahmen keine Verletzungs- oder Tötungsszenen nach (z.B. Paintball). Wir haben keine martialischen Verkleidungen, die uns als Krieger darstellen sollten. Es wird nicht geballert. Unser optisches Ziel sind nur runde Papierscheiben. Dass der Zehnerring von Jungschützen möglichst oft gefoffen werden kann, daran muss körperlich und geistig intensiv gearbeitet werden.

Und genau diese Erziehungsarbeit übernehmen die Sport- umd Jugendleiter in den Schützenvereinen. Keine leichte Aufgabe, es ist sogar Schwerarbeit. Ich möchte sie deshalb im Folgenden einzeln auflisten:

  • Ein verantwortungsvoller Jugendleiter erzieht zun Pünktlichkeit. Wettkämpfe finden meist zn genauen Uhrzeiten statt. Auch die gemeinsame Abfahrt im PKW zum Wettkampfort ist festgelegt. Wer in der Mannschaft aufgestellt ist, muss zuverlässig antreten. Der Betreuer achtet darauf, da sonst kein Mannschaftsergebnis zustande kommt. Damit werden auch der Teamgeist und die Kameradschaft gefordert. Der Umgang mit dem Sportgerät erfordert höchste Disziplin. Strenge Sicherheitsbestimmungen werden daher schon am allerersten Trainingstag eingeübt und immer wiederholt. Wichtig ist auch die sorgfältige Behandlung der Waffe, sei sie Vereinseigentum oder (später) im Privatbesitz. Das Training erfordert Fleiß. Geduld und Ausdauer sind erforderlich wenn sich nicht gleich die gewünschten Ergebnisse einstellen. Ehrlichkeit ist wichtig, da sich doch hin und wieder eine Möglichkeit ergeben könnte, sein Ergebnis heimlich zu verschönern. Vor jedem Wettkampf und vor allem vor jedem Schuss ist höchste Konzentration nötig. Dies alles sind Eigenschaften, die einem Kind auch in der Schule (und später im Berufsleben) abverlangt werden.
  • Beim regelmäßigen Training und bei den zahlreichen Wettkämpfen wird jede Menge gelernt: Regeln mässen eingehalten werden, die z.B. in der Sportordnung oder in der Rundenwettkampfordnung festgehalten sind. Siege oder Niederlagen werden vom Team und vom Jugendleiter durchgesprochen und verarbeitet. Druck oder Stess werden erlebt und müssen wieder abgebaut werden. Das ist nicht immer einfach. Das Kind wird angelernt, dass es für sich und auch für andere Verantwortung übernehmen muss. Man muss Rücksicht nehmen können. Für den eigenen Ehrgeiz wird eine Plattform geschaffen. Er kann sich entwickeln, darf aber nicht zu Überreaktionen führen. Selbständigkeit wird eingeübt. Im Training und nach jedem Wettkampf erfolgt zusammen mit dem Trainer eine Fehleranalyse. Im Wettkampf selbst ist der Schütze ohne Hilfe. Ist er mit einem Schuss unzufrieden, muss er ganz allein nachdenken: Wie kam der Fehler zustande? Wie kann ich mir helfen? Was kann ich vor dem nächsten Schuss verbessern? Kurz gesagt man gewinnt innerlich an Sekundärtugenden. Sie werden heute verstärkt von der Wirtschaft verlangt.

Zur Verwirklichung dieser hochgesteckten Ziele ist das regelmäßige Gespräch mit den Eltern nötig. Im Übungsbetrieb kann der wachsame Jugendleiter seelische Veränderungen der Kinder erkennen, weil sie sich im zwanglosen Umgang mit ihren Freunden ganz natürlich und offen geben. Er schaut hin und reagiert achtsam, wenm bei einem Jugendlichen Probleme auffällig werden. Eine vertrauensvolle und bedachte Zusammenarbeit mit den Eltem könnte zu einer Lösung führen. Kein Jungschütze darf sich in einer seelischen Notlage hilflos fühlen.

Eltern fragen nun weiter: Warum soll mein Kind gerade zu den Sportschützen gehen, denn diese Lern- und Erziehungsziele werden doch auch von anderen Sportarten erreicht?

Es gibt zwei Gründe: Zum einen ist Sportschießen eine sehr objektive Sportart. Es gibt keinen Schiedsrichter, der am schlechten Ergebnis schuld ist. Es gibt keine Beeinflussung von Mitkonkurrenten im Wettkampf. Ich allein habe mein Ergebnis erzielt egal ob gut oder schlecht. Zum anderen ist es ein äußerst genauer Gradmesser für die eigene aktuelle Verfassung. Sei es ein körperliches Unwohlsein, Ärger in der Schule oder Trainingsrückstand, das Ringergebnis zeigt unbarmherzig jedes Tief, aber auch jedes Hoch an. Sportschießen kann somit ein lndiz für das Gefühlsleben des Kindes sein.

Nur der ideale Jugendleiter wird alle diese Aufgaben vollständig erfüllen können. Eltern können aber beruhigt sein, dass sich jeder Verantwortliche im Schützenverein bemühen wird, Körper, Geist und Seele des Anvertrauten anzusprechen und zu fördern, zum Wohle des Kindes und auch im Sinne der Erziehungsberechtigten.

Rückschau und Ausblick (Quelle: DSB)

30.04.2011 – Mit seiner Grundsatzrede beim 57. Deutschen Schützentag in Neubrandenburg hielt DSB-Präsident Josef Ambacher (Foto) vor den Delegierten aus ganz Deutschland nicht nur eine Rückschau auf die vergangenen zwei Jahre, sondern er nahm die Ansprache zum Anlass, im Jahre des 150-jährigen Jubiläums des ältesten deutschen Spitzensportverbandes auch in die Zukunft zu blicken.

Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

in diesem Jahr jährt sich die Gründung unseres Deutschen Schützenbundes zum 150. Mal. Hinter uns liegt eine bewegte Schützengeschichte, vor uns hoffentlich eine gelingende Zukunft. Und heute begehen wir mit der Delegiertenversammlung im Jubiläumsjahr – da sind wir uns sicher einig – einen durchaus denkwürdigen Tag: Kein anderer Spitzensportverband kann auf eine derart lange, facettenreiche Geschichte seit 1861 zurückblicken, nur wenige andere Verbände haben so engagierte Mitglieder und so erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler in ihren Reihen.

Vergleichsweise bescheiden ist dagegen die Zeitspanne, die seit dem letzten Deutschen Schützentag in Travemünde vergangen ist. Da reden wir nicht in den Kategorien von Jahrzehnten und Jahrhunderten, wie es die Schützen eben gerne tun. Nein – das letzte Mal kamen wir in diesem Kreis vor zwei Jahren zusammen.

Doch die gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in dieser Zeit sind auch am Deutschen Schützenbund, an seiner Tradition, seinem Sport und seinen Mitgliedern nicht spurlos vorüber gegangen. Der Deutsche Schützenbund hat – und da schließe ich mich ausdrücklich mit ein – sehr genau registriert, wie es den vielen engagierten Schützinnen und Schützen in ihren Vereinen in den vergangenen zwei, drei Jahren gegangen ist.

Eines, liebe Schützinnen und Schützen, steht fest: Ein beherztes „Weiter so!“ ist garantiert die falsche Antwort auf die vielen Herausforderungen, die vor uns liegen, damit unser Deutscher Schützenbund weitere 150 Jahre Bestand hat. Und eines sage ich deswegen auch ganz deutlich: Das Jubiläumsjahr mag bestimmt dazu einladen, Schlüsse aus der Geschichte zu ziehen, Rückblicke zu formulieren und Meilensteine hervorzuheben. All das hat sicherlich seinen Sinn und seine Berechtigung.

Doch ich rufe Sie heute auch dazu auf: Verwenden wir unsere Kraft, unsere Ideen und unsere Kreativität in erster Linie dort, wo sie am dringendsten gebraucht werden, nämlich für die Zukunft unseres Verbandes. Setzen wir uns ein für neue Perspektiven und tragfähige Konzepte, die den Deutschen Schützenbund, seine Landesverbände und ihre zahlreichen Vereine weiterbringen und ihn auch zukünftig für möglichst viele Menschen in unserem Land interessant und attraktiv machen.

Und wenn ich sehe, mit welchem Einsatz in den verschiedenen Gremien des Deutschen Schützenbundes gearbeitet wird, wie viele Impulse aus den Landesverbänden und Vereinen kommen und auf wie viele qualifizierte Ehrenamtliche wir uns verlassen können, bin ich sehr stolz auf unseren Verband und seine Zukunftsfähigkeit:

Ich nenne in diesem Zusammenhang einen Punkt, der mir sehr am Herzen liegt und der im großen Maße über unsere gemeinsame Zukunft entscheiden wird: Unser Sport, unsere vielfältigen Disziplinen und das Schützenbrauchtum hängen direkt von der gesellschaftlichen Akzeptanz ab, die man uns entgegen bringt. Die Schützinnen und Schützen kamen schon immer aus der Mitte der Gesellschaft, dort sind sie zu Hause und dort wollen wir auch weiterhin unseren festen Platz haben. In den vergangenen Jahren ist es ganz deutlich geworden: Die Medien neigen zu immer stärkerer Polarisierung, sie spitzen zu und zeichnen nicht selten nur schwarz/weiß. Wir setzen Transparenz, ein aufgeschlossenes Auftreten und so viele sachliche Informationen wie möglich dagegen, denn nur so werden wir in einer sich dramatisch wandelnden Medienwelt Gehör finden.

Dass wir mit dieser umsichtigen Kommunikation richtig liegen, bestätigen mir immer wieder die vielen Vertreter aus dem deutschen Sport und der Politik: Der Deutsche Schützenbund wird als seriöser, verlässlicher und verantwortungsvoller Gesprächspartner geschätzt. Zugleich haben wir in den vergangenen Jahren jede sich bietende Möglichkeit genutzt, um mit ganz unterschiedlichen Interessensgruppen ins Gespräch zu kommen, Standpunkte auszutauschen und zukünftige Entwicklungen zu diskutieren. Genauso nutzen wir die neuen Medien zur unmittelbaren Kommunikation. Das sind wir einer interessierten Öffentlichkeit schuldig und dafür danke ich allen im Bundesverband, in den Landesverbänden und Vereinen, die hieran mit großem Einsatz mitgearbeitet haben.

Und noch etwas: Der Deutsche Schützenbund kümmert sich entschieden um eine angemessene Interessensvertretung unserer Mitglieder – längst nicht mehr nur in den Ländern oder in Berlin. Der Großteil aller Entscheidungen fällt inzwischen bei der EU in Brüssel oder sogar bei den Vereinten Nationen in New York – hier müssen wir ansetzen und aktiv sein. Ich erinnere Sie in diesem Zusammenhang nur an das UN Feuerwaffenprotokoll und die EU Richtlinie zum Transport von Sportwaffen und Munition, die unmittelbar geltendes Recht in Deutschland wurde!

Ein weiteres Zukunftsthema unseres Verbandes rückt immer näher und die konkrete Umsetzungsphase steht unmittelbar bevor: Das Bundesleistungszentrum Wiesbaden-Klarenthal wird umfassend modernisiert und fit gemacht für die zukünftigen Anforderungen im Schießsport – dank Ihrer Entscheidung in Travemünde 2009. In den vergangenen zwei Jahren hat eine Vielzahl wichtiger Gespräche stattgefunden, die das größte Projekt in der Geschichte unseres Verbandes entscheidende Schritte vorangebracht haben.

Eines möchte ich besonders unterstreichen: Bei all diesen Gesprächen, Diskussionen und Beratungen ist unser Konzept eines neuen, integrativen Bundesleistungszentrums für behinderte und nichtbehinderte Sportlerinnen und Sportler auf große Zustimmung und Anerkennung gestoßen. Bereits mit der Integration der SH1-Schützen in das Ligensystem des Deutschen Schützenbundes haben wir nachdrücklich gezeigt, dass wir es ernst meinen mit einer aufrichtigen und umfassenden Kooperation mit körperlich eingeschränkten Sportlern. Wir sind damit übrigens Vorreiter im gesamten organisierten Sport! Und ich freue mich schon jetzt auf die noch intensivere Zusammenarbeit mit den beiden Sportabteilungen des Deutschen Behindertensport-Verbandes.

Das neue Bundesleistungszentrum Klarenthal wird nicht nur sportwissenschaftlich auf dem neuesten Stand der Technik sein. Wir haben uns darüber hinaus zum Ziel gesetzt, das BLZ besonders umweltfreundlich, energieeffizient und nachhaltig zu bauen und zu betreiben.

Das Jahr 2012 haben wir nun als Zeitpunkt für die ersten Baumaßnahmen in den Blick genommen, bis dahin sollen alle notwendigen Verhandlungen abgeschlossen, die Finanzierung geregelt und die baurechtlichen Aspekte abschließend beschieden sein. Ich sage Ihnen schon heute zu, dass der Deutsche Schützenbund auch weiterhin umfassend und aktuell zu diesem wichtigen Bauvorhaben informieren wird. Ich bin fest davon überzeugt, dass das neue Bundesleistungszentrum beiden von uns vertretenen Sportarten zusätzlichen Auftrieb verleihen wird, unsere Sportlerinnen und Sportler noch besser auf die stetig wachsende Konkurrenz im internationalen Umfeld vorbereiten und die sport- und trainingswissenschaftliche Arbeit des Deutschen Schützenbundes und seiner Landesverbände weiter voranbringt. Das BLZ Klarenthal ist damit eine Zukunftsinvestition von unschätzbarem Wert – keinesfalls nur für den Bundesverband, die Vorteile dieses neuen Bundesleistungszentrums reichen bis in die Vereine.

Unterstützung und Hilfe sind ebenfalls zwei wichtige Stichworte, wenn ich an die Zukunft unseres Verbandes denke. Ich habe es eingangs schon erwähnt, die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz unseres Sports und unserer Tradition ist in den vergangenen Jahren in erheblichem Maße in das Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt. Das ist ohne Frage ein Themenfeld, dem wir in den nächsten Jahren noch viel mehr Beachtung schenken müssen. Zugleich sage ich aber auch: Die ehrenamtlichen Leistungen unserer Mitglieder sind herausragend, das ist mir gerade in den vergangenen zwei Jahren mehr als positiv aufgefallen. Viel zu viele Vereine stellen ihr Licht noch immer zu Unrecht unter den Scheffel. Sie tun Gutes – aber reden nicht darüber.

Liebe Delegierte, jedes gesellschaftliche, soziale und kulturelle Engagement in den Vereinen hat es verdient, öffentlich vorgestellt zu werden. In einer Zeit, in der nicht selten die Ellenbogen regieren und der Egoismus auf gefährliche Art um sich greift, setzen die Schützinnen und Schützen mit ihren Leistungen einen respektablen Kontrapunkt. Innerhalb kurzer Zeit konnte der Deutsche Schützenbund schon 18 Schützenvereine und zahlreiche „Stille Stars“ auszeichnen, die im wahrsten Sinne des Wortes Schützenhilfe geleistet haben, die sich dem Gemeinwohl verpflichtet fühlen und die immer wieder aufs Neue beweisen, dass der Deutsche Schützenbund eben doch mehr ist als „nur“ ein Sportverband unter vielen.

Wir haben Schützenkameraden und –kameradinnen gesehen, die für ihren Ort viele Tage lang Schnee geschaufelt haben, die seit Jahren Hilfsgüter nach Rumänien bringen und dort nur noch „die roten Engel von Enniger“ genannt werden, die über 50.000 Euro an die Lebenshilfe gespendet haben, die mit Kindern beachtliche Theaterstücke auf die Bühne bringen, die die Arbeit eines Kinderhospizes unterstützen oder die Schützenfeste organisieren, bei dem wirklich niemand vergessen wird, nicht einmal die Bewohner des örtlichen Altenheims.

Liebe Schützinnen und Schützen, wenn jetzt noch immer manche Politikerin fragt „Wozu braucht es Schützen?“, ja dann kann ich das nur als Schlag ins Gesicht unserer engagierten Mitglieder auffassen.

Gerne lade ich alle Besserwisser zu einer einfachen Kopfrechnung ein:

Der Deutsche Olympische Sportbund und die Sporthochschule Köln analysieren im Rahmen der Sportentwicklungsberichte auch die Situation der Schützenvereine eingehend. Zum Thema soziale und gesellschaftliche Wertschöpfung fällt das Fazit unmissverständlich aus: Die etwa 90.000 Vereine unter dem Dach des Deutschen Olympischen Sportbundes sorgen jährlich für eine soziale Wertschöpfung von 6,7 Milliarden Euro. Umgerechnet auf unsere 15.000 Schützenvereine heißt das: Unser Schützenengagement lässt sich jährlich auf nicht weniger als 1 Milliarde Euro beziffern, die der Gesellschaft und dem Gemeinwohl zu Gute kommen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, all das ist bestimmt nicht selbstverständlich und schon gar nichts, um einfach zur Tagesordnung überzugehen. Nein, das ist bürgerschaftliches Engagement erster Klasse!

In diesem Zusammenhang sei mir ein weiterer Punkt erlaubt, viele von Ihnen können ihn wahrscheinlich schon gar nicht mehr hören – es geht um die immer weiter zunehmende Bürokratie. Wir verwalten uns in der Bundesrepublik Deutschland inzwischen zu Tode, anders kann man es nicht mehr nennen! Wir müssen immer neue bürokratische Hemmnisse erdulden, ergehen uns in Formularen und Vorschriften und streiten schließlich über die richtige Farbe der Stempel auf irgendwelchen Formblättern.

Kennen Sie schon den neuesten Clou der Bürokraten aus Brüssel und Berlin? Er nennt sich SEPA Lastschriftverfahren, europaweite Vereinfachungen werden uns versprochen, sichere Überweisungen über Ländergrenzen hinweg. Doch die Realität gerade für uns Sportverbände ist eine völlig andere: Zur Umstellung soll die erneute Abfrage der Kontodaten und eine weitere Unterschrift der Mitglieder nötig sein, um auch weiterhin Vereinsbeiträge per Lastschrift einzuziehen. Bei fast 1,5 Millionen Mitgliedern, die unsere Vereine zählen, ist das allenfalls eine irrsinnige Mammutaufgabe! Dagegen werden wir mit aller Entschiedenheit kämpfen, denn eines ist doch auch klar: Welches ehrenamtliche Vereinsmitglied wird sich diese Zwänge und Vorgaben bald noch antun? Die Gefahr ist groß, dass uns auch aufgrund des sich immer weiter um sich greifenden Bürokratismus Mitglieder verloren gehen oder ihre Ehrenämter aufgeben.

Ganz ähnlich geht es uns mit Umweltauflagen, gerade bei den Wurfscheinbenständen. Das kostet unseren Vereinen viel Zeit, Geld und Nerven. Die immer weiter um sicht greifende Regelungswut mancher Bürokraten gefährdet schließlich unseren Sport und unsere Disziplinen. Es ist schon merkwürdig, dass in den Sonntagsreden immer betont wird: „Sport braucht Räume“. Ja, die braucht unser Sport wirklich, wohlfeile Worte alleine genügen da sicher nicht. Wir werden als Deutscher Schützenbund bestimmt nicht tatenlos zusehen, wie immer weiter eingeschränkt, limitiert und geregelt wird, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Aber das betone ich auch: Man kann natürlich gegen immer neue Gesetze und Erlasse sein und wenn es um unser strenges deutsches Waffengesetz geht, treten wir immer für Augenmaß und Umsicht ein. Alle Änderungen oder Verschärfungen, die nicht nachweislich der Sicherheit dienen, tragen wir nicht mit.

Umgekehrt gilt jedoch unverändert: Null Toleranz bei der Aufbewahrung von Sportwaffen und Munition. Diese müssen jederzeit sicher und ordnungsgemäß gelagert werden. Jeder der dagegen verstößt, muss mit der vollen Härte des Gesetzes konfrontiert werden!

Gerade habe ich es schon einmal angesprochen: Die zukünftige Mitgliederentwicklung in unserem Verband bereitet uns Sorgen, wir müssen gezielt gegensteuern. Und auch hier sage ich Ihnen ganz deutlich: Wir Schützen haben dieses Thema erkannt und wir kümmern uns darum, denn kein Mitglied darf uns egal sein, kein Mitglied dürfen wir einfach so „gehen lassen“: Gegenwärtig sind wir mit über 1,4 Millionen Mitgliedern der viertgrößte Spitzensportverband der Bundesrepublik. Damit das auch zukünftig so bleibt, haben sich das Präsidium, die Landesverbände und ein wirklich tatkräftiges Team in den vergangenen Jahren eine Menge einfallen lassen.

Jonny Otten wird uns all dies noch selbst präsentieren, da möchte ich gar nicht vorgreifen. Aber eines unterstreiche ich schon jetzt: Ab heute geht es in die konkrete Umsetzungsphase und wir werden mit aller Kraft anpacken müssen, um das Thema Mitgliederentwicklung für uns entscheiden zu können.

Das Motto lautet „Ziel im Visier – Mehr Mitglieder und mehr Engagement für Ihren Schützenverein“, eine erste Broschüre mit den zukünftigen Arbeitsschwerpunkten und Tischfahnen finden Sie auf Ihren Tischen.

Aber Vorsicht: Die Umsetzung, die jetzt beginnt, wird bestimmt nicht leicht, vor uns liegt ein steiniger und langer Weg, den wir nur meistern werden, wenn alle an einem Strang ziehen und gemeinsam hart arbeiten. Da heißt es zusammenhalten und anpacken – „die da oben werdens schon richten“ zählt auf keinen Fall. Unsere Vereine und ihre Mitglieder stehen unmissverständlich im Mittelpunkt, dieses Ziel haben wir ab sofort im Visier.

Denn: Letztlich können wir nur gewinnen, wenn es dann im Jahr 2018 tatsächlich heißt: Der Deutsche Schützenbund zählt mindestens 1,5 Millionen Mitglieder. Lieber Jonny, da nehme ich Dich gerne einmal beim Wort! Und liebe Württemberger, an Euch denke ich in diesem Zusammenhang natürlich auch, ihr geht mit beeindruckendem Beispiel voran und habt hervorragende Zukunftsworkshops ins Leben gerufen, deren Ergebnisse schon jetzt zeigen, wie viel Potenzial in eurem Landesverband steckt. Andere Landesverbände sind auf diesem Feld ebenfalls aktiv und ergänzen das Projekt Mitgliederentwicklung ganz besonders. Weiter so, kann ich da nur sagen.

Eine Anregung hierzu: Vergessen Sie bei allen verbandlichen Aktivitäten nicht, dass das Sportschießen wie kaum eine andere Sportart ein Sport der Generationen ist. Alle Altersklassen sind unsere Zielgruppen, wir haben für alle etwas zu bieten und sicherlich die richtigen Angebote. Gerade der Jugend und den Senioren müssen wir dabei unsere volle Aufmerksamkeit schenken.

Ebenso erwähne ich ausdrücklich die Arbeit zweier weiterer Gruppen, die gegenwärtig einen Blick in die verbandliche Zukunft wagen und so sicherlich wichtige Pionierarbeit leisten: Mit der Arbeitsgruppe Strukturentwicklung und der Arbeitsgruppe Leistungssport haben wir inzwischen zwei Gremien, in deren Arbeit nicht nur ich große Hoffnungen und natürlich auch Erwartungen setze.

Bereits zu Beginn habe ich es Ihnen angekündigt: Ein Rückblick genügt mir nicht am 150-jährigen Verbandsjubiläum, wir müssen gemeinsam nach vorne schauen, denn dann können wir fraglos eine Menge für unseren Sport, unsere Tradition und unsere Mitglieder erreichen. Ich möchte Ihnen noch ein Zukunftsthema nennen, das bestimmt nicht nur mir unter den Nägeln brennt, nämlich die weitere wissenschaftliche Untersuchung des Schießsports gerade für Kinder und Jugendliche. Das mag sich für viele zunächst sehr abstrakt anhören, doch eine solche Studie, wie wir sie erst kürzlich beschlossen haben, ist für die Darstellung unserer anerkannt hochwertigen, verbandlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit von größtem Nutzen.

Mit Professor Lange – er ist Sportwissenschaftler an der Universität Würzburg – haben wir dazu ein Forschungsprojekt initiiert, das besonders den Wert unseres Sports für Kinder und Jugendliche untersuchen wird. Ich bin fest davon überzeugt, dass uns dies in einer öffentlich oft sehr einseitig und verkürzt geführten Debatte wichtige Argumente und objektive Fakten liefern wird.

Schon im nächsten Jahr sollen erste Zwischenergebnisse dieses Forschungsprojekts zur Verfügung stehen. Ich lege größten Wert darauf, dass diese Informationen allen Landesverbänden umgehend und ausführlich kommuniziert werden, damit auch sie von dieser Untersuchung und den wissenschaftlichen Fakten bei ihrer täglichen Arbeit mit Behörden, Schulen und Pressevertretern profitieren können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich werden meine Rede an Sie nicht schließen, ohne etwas zum wichtigen Thema Leistungssport gesagt zu haben. Wir sind ein Spitzensportverband, wir wollen es auch weiterhin bleiben – mit Erfolg und guten sportlichen Leistungen unserer Athletinnen und Athleten. Doch ich sehe auch, dass der internationale Wettbewerb im Leistungssport zunehmend stärker wird. Das Klima wird rauer für unsere Schützen, andere Nationen haben beträchtlich zugelegt! Und bitte vergessen Sie das nicht: In Deutschland werden nur erfolgreiche Sportverbände gefördert, es gibt knallharte Zielvereinbarungen, vieles läuft nur noch über kurzfristige Projektförderungen und ist an strenge Evaluationen gebunden. Die Zeiten haben sich auch im Spitzensport massiv verändert!

Daher meine klare Aussage: Die Zukunft unseres Verbandes, die Finanzen unseres Deutschen Schützenbundes und seiner Landesverbände, hängen auch zu einem großen Teil an den spitzensportlichen Leistungen und den Erfolgen, die wir nach Hause bringen. Das geht uns alle an, der Spitzensport muss uns etwas wert sein, damit er eine Zukunft hat und damit unsere Athletinnen und Athleten auch weiterhin die ersten Medaillen bei den Olympischen Spielen holen.

Meine lieben Delegierten, liebe Schützinnen und Schützen, ohne Frage waren die zurückliegenden zwei Jahre seit dem vergangenen Schützentag in Travemünde für viele hier im Saal nicht leicht. Ich möchte nichts beschönigen oder Entwicklungen aus übertriebener Euphorie in Fehlfarben zeichnen. Doch bei jedem Rückschlag, bei jeder Enttäuschung ist es gut und wichtig, auch das in den Blick zu nehmen, was gut gelungen ist und was Mut gemacht hat für die Zukunft.

Neben vielen kleinen und großen Ereignissen möchte ich uns alle noch einmal an die Weltmeisterschaft im Sportschießen erinnern, die wir im letzten Jahr auf der Olympiaschießanlage in Hochbrück organisiert – oder soll ich besser sagen – gefeiert haben.

Wir hatten ein „Festival des internationalen Schießsports“ angekündigt und bestimmt nicht zuviel versprochen. „Die beste WM aller Zeiten“ nannte es der Internationale Schießsportverband und ich selbst war überwältigt von den mehr als 2.500 Athletinnen und Athleten, ihren Leistungen, ihrem friedlichen und harmonischen Miteinander und natürlich von den vielen tausend Zuschauern, die beigeistert dabei waren.

Es war ganz sicher eine Art „Sommermärchen“ für unseren Sport und unsere Disziplinen, bei dem wir viele organisatorische, mediale und sportliche Bestmarken setzen konnten. Gelungen ist uns das auch dank der zahlreichen hoch motivierten ehrenamtlichen Mitarbeiter, Helfer und Freiwilligen, die an einer unvergesslichen WM mitgearbeitet haben.

Die Heim-WM hat eindrucksvoll bewiesen, wozu wir Schützinnen und Schützen in der Lage sind, wenn wir alle an einem Strang ziehen und gemeinsam anpacken. Dann schaffen wir Großes und arbeiten an der Zukunft unseres Verbandes.

Mit diesem Wunsch möchte ich meine Worte an Sie auch schließen: 150 Jahre Deutscher Schützenbund sind mehr, als eine Randnotiz im Geschichtslexikon. Diese Zeitspanne ist für uns alle größte Verpflichtung für die Zukunft, auch weiterhin mit aller Kraft an unserem Haus „Deutscher Schützenbund“ weiterzubauen, Ideen zu entwickeln und Vorhaben umzusetzen. Wenn wir gemeinsam, geschlossen und vor allem optimistisch ans Werk gehen, wird uns das auch in Zukunft gelingen.

Vielen Dank.

 

Der Präsident der Schützen-Compagnie Gützkow Thorsten Hannusch nahm die Auszeichnung aus den Händen des Innenministers des Landes Mecklenburg-Vorpommern Lorenz Caffier entgegen. Gemeinsam mit der Sportplakette wurde eine vom Bundespräsidenten unterzeichnete Urkunde überreicht.

  

 

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Datenschutzerklärung

Stand: 13. November 2023

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Telefon: +49 (0) 38353 50616

Übersicht der Verarbeitungen

Die nachfolgende Übersicht fasst die Arten der verarbeiteten Daten und die Zwecke ihrer Verarbeitung zusammen und verweist auf die betroffenen Personen.

Arten der verarbeiteten Daten

  • Standortdaten.
  • Kontaktdaten.
  • Inhaltsdaten.
  • Nutzungsdaten.
  • Meta-, Kommunikations- und Verfahrensdaten.
  • Event-Daten (Facebook).

 

Kategorien betroffener Personen

  • Kommunikationspartner.
  • Nutzer.

 

Zwecke der Verarbeitung

  • Kontaktanfragen und Kommunikation.
  • Direktmarketing.
  • Verwaltung und Beantwortung von Anfragen.
  • Feedback.
  • Marketing.
  • Bereitstellung unseres Onlineangebotes und Nutzerfreundlichkeit.

 

Maßgebliche Rechtsgrundlagen nach der DSGVO

 Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht der Rechtsgrundlagen der DSGVO, auf deren Basis wir personenbezogene Daten verarbeiten. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass neben den Regelungen der DSGVO nationale Datenschutzvorgaben in Ihrem bzw. unserem Wohn- oder Sitzland gelten können. Sollten ferner im Einzelfall speziellere Rechtsgrundlagen maßgeblich sein, teilen wir Ihnen diese in der Datenschutzerklärung mit.

  • Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO) – Die betroffene Person hat ihre Einwilligung in die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen spezifischen Zweck oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben.
  • Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO) – Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen.
  • Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO) – Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.

Nationale Datenschutzregelungen in Deutschland: Zusätzlich zu den Datenschutzregelungen der DSGVO gelten nationale Regelungen zum Datenschutz in Deutschland. Hierzu gehört insbesondere das Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (Bundesdatenschutzgesetz – BDSG). Das BDSG enthält insbesondere Spezialregelungen zum Recht auf Auskunft, zum Recht auf Löschung, zum Widerspruchsrecht, zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, zur Verarbeitung für andere Zwecke und zur Übermittlung sowie automatisierten Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling. Ferner können Landesdatenschutzgesetze der einzelnen Bundesländer zur Anwendung gelangen.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten und des Ausmaßes der Bedrohung der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen und elektronischen Zugangs zu den Daten als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, der Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, die Löschung von Daten und Reaktionen auf die Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes, durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen.

TLS/SSL-Verschlüsselung (https): Um die Daten der Benutzer, die über unsere Online-Dienste übertragen werden, zu schützen, verwenden wir TLS/SSL-Verschlüsselung. Secure Sockets Layer (SSL) ist die Standardtechnologie zur Sicherung von Internetverbindungen durch Verschlüsselung der zwischen einer Website oder App und einem Browser (oder zwischen zwei Servern) übertragenen Daten. Transport Layer Security (TLS) ist eine aktualisierte und sicherere Version von SSL. Hyper Text Transfer Protocol Secure (HTTPS) wird in der URL angezeigt, wenn eine Website durch ein SSL/TLS-Zertifikat gesichert ist.

Übermittlung von personenbezogenen Daten

Im Rahmen unserer Verarbeitung von personenbezogenen Daten kommt es vor, dass die Daten an andere Stellen, Unternehmen, rechtlich selbstständige Organisationseinheiten oder Personen übermittelt oder sie ihnen gegenüber offengelegt werden. Zu den Empfängern dieser Daten können z. B. mit IT-Aufgaben beauftragte Dienstleister oder Anbieter von Diensten und Inhalten, die in eine Webseite eingebunden werden, gehören. In solchen Fällen beachten wir die gesetzlichen Vorgaben und schließen insbesondere entsprechende Verträge bzw. Vereinbarungen, die dem Schutz Ihrer Daten dienen, mit den Empfängern Ihrer Daten ab.

Datenübermittlung innerhalb der Organisation: Wir können personenbezogene Daten an andere Stellen innerhalb unserer Organisation übermitteln oder ihnen den Zugriff auf diese Daten gewähren. Sofern diese Weitergabe zu administrativen Zwecken erfolgt, beruht die Weitergabe der Daten auf unseren berechtigten unternehmerischen und betriebswirtschaftlichen Interessen oder erfolgt, sofern sie Erfüllung unserer vertragsbezogenen Verpflichtungen erforderlich ist oder wenn eine Einwilligung der Betroffenen oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt.

Kontakt- und Anfragenverwaltung

Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z. B. per Post, Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder via soziale Medien) sowie im Rahmen bestehender Nutzer- und Geschäftsbeziehungen werden die Angaben der anfragenden Personen verarbeitet soweit dies zur Beantwortung der Kontaktanfragen und etwaiger angefragter Maßnahmen erforderlich ist.

  • Verarbeitete Datenarten: Kontaktdaten (z. B. E-Mail, Telefonnummern); Inhaltsdaten (z. B. Eingaben in Onlineformularen); Nutzungsdaten (z. B. besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten); Meta-, Kommunikations- und Verfahrensdaten (z. .B. IP-Adressen, Zeitangaben, Identifikationsnummern, Einwilligungsstatus).
  • Betroffene Personen: Kommunikationspartner.
  • Zwecke der Verarbeitung: Kontaktanfragen und Kommunikation; Verwaltung und Beantwortung von Anfragen; Feedback (z. B. Sammeln von Feedback via Online-Formular). Bereitstellung unseres Onlineangebotes und Nutzerfreundlichkeit.
  • Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO). Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO).

 

Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten

  • Kontaktformular: Wenn Nutzer über unser Kontaktformular, E-Mail oder andere Kommunikationswege mit uns in Kontakt treten, verarbeiten wir die uns in diesem Zusammenhang mitgeteilten Daten zur Bearbeitung des mitgeteilten Anliegens; Rechtsgrundlagen: Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO), Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO).

 

Präsenzen in sozialen Netzwerken (Social Media)

Wir unterhalten Onlinepräsenzen innerhalb sozialer Netzwerke und verarbeiten in diesem Rahmen Daten der Nutzer, um mit den dort aktiven Nutzern zu kommunizieren oder um Informationen über uns anzubieten.

Wir weisen darauf hin, dass dabei Daten der Nutzer außerhalb des Raumes der Europäischen Union verarbeitet werden können. Hierdurch können sich für die Nutzer Risiken ergeben, weil so z. B. die Durchsetzung der Rechte der Nutzer erschwert werden könnte.

Ferner werden die Daten der Nutzer innerhalb sozialer Netzwerke im Regelfall für Marktforschungs- und Werbezwecke verarbeitet. So können z. B. anhand des Nutzungsverhaltens und sich daraus ergebender Interessen der Nutzer Nutzungsprofile erstellt werden. Die Nutzungsprofile können wiederum verwendet werden, um z. B. Werbeanzeigen innerhalb und außerhalb der Netzwerke zu schalten, die mutmaßlich den Interessen der Nutzer entsprechen. Zu diesen Zwecken werden im Regelfall Cookies auf den Rechnern der Nutzer gespeichert, in denen das Nutzungsverhalten und die Interessen der Nutzer gespeichert werden. Ferner können in den Nutzungsprofilen auch Daten unabhängig der von den Nutzern verwendeten Geräte gespeichert werden (insbesondere, wenn die Nutzer Mitglieder der jeweiligen Plattformen sind und bei diesen eingeloggt sind).

Für eine detaillierte Darstellung der jeweiligen Verarbeitungsformen und der Widerspruchsmöglichkeiten (Opt-Out) verweisen wir auf die Datenschutzerklärungen und Angaben der Betreiber der jeweiligen Netzwerke.

Auch im Fall von Auskunftsanfragen und der Geltendmachung von Betroffenenrechten weisen wir darauf hin, dass diese am effektivsten bei den Anbietern geltend gemacht werden können. Nur die Anbieter haben jeweils Zugriff auf die Daten der Nutzer und können direkt entsprechende Maßnahmen ergreifen und Auskünfte geben. Sollten Sie dennoch Hilfe benötigen, dann können Sie sich an uns wenden.

  • Verarbeitete Datenarten: Kontaktdaten (z. B. E-Mail, Telefonnummern); Inhaltsdaten (z. B. Eingaben in Onlineformularen); Nutzungsdaten (z. B. besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten); Meta-, Kommunikations- und Verfahrensdaten (z. .B. IP-Adressen, Zeitangaben, Identifikationsnummern, Einwilligungsstatus).
  • Betroffene Personen: Nutzer (z. .B. Webseitenbesucher, Nutzer von Onlinediensten).
  • Zwecke der Verarbeitung: Kontaktanfragen und Kommunikation; Feedback (z. B. Sammeln von Feedback via Online-Formular). Marketing.
  • Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO).

 

Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten

  • Facebook-Seiten: Profile innerhalb des sozialen Netzwerks Facebook – Wir sind gemeinsam mit Meta Platforms Ireland Limited für die Erhebung (jedoch nicht die weitere Verarbeitung) von Daten der Besucher unserer Facebook-Seite (sog. „Fanpage“) verantwortlich. Zu diesen Daten gehören Informationen zu den Arten von Inhalten, die Nutzer sich ansehen oder mit denen sie interagieren, oder die von ihnen vorgenommenen Handlungen (siehe unter „Von dir und anderen getätigte und bereitgestellte Dinge“ in der Facebook-Datenrichtlinie: https://www.facebook.com/policy), sowie Informationen über die von den Nutzern genutzten Geräte (z. B. IP-Adressen, Betriebssystem, Browsertyp, Spracheinstellungen, Cookie-Daten; siehe unter „Geräteinformationen“ in der Facebook-Datenrichtlinie: https://www.facebook.com/policy). Wie in der Facebook-Datenrichtlinie unter „Wie verwenden wir diese Informationen?“ erläutert, erhebt und verwendet Facebook Informationen auch, um Analysedienste, so genannte „Seiten-Insights“, für Seitenbetreiber bereitzustellen, damit diese Erkenntnisse darüber erhalten, wie Personen mit ihren Seiten und mit den mit ihnen verbundenen Inhalten interagieren. Wir haben mit Facebook eine spezielle Vereinbarung abgeschlossen („Informationen zu Seiten-Insights“, https://www.facebook.com/legal/terms/page_controller_addendum), in der insbesondere geregelt wird, welche Sicherheitsmaßnahmen Facebook beachten muss und in der Facebook sich bereit erklärt hat die Betroffenenrechte zu erfüllen (d. h. Nutzer können z. B. Auskünfte oder Löschungsanfragen direkt an Facebook richten). Die Rechte der Nutzer (insbesondere auf Auskunft, Löschung, Widerspruch und Beschwerde bei zuständiger Aufsichtsbehörde), werden durch die Vereinbarungen mit Facebook nicht eingeschränkt. Weitere Hinweise finden sich in den „Informationen zu Seiten-Insights“ (https://www.facebook.com/legal/terms/information_about_page_insights_data); Dienstanbieter: Meta Platforms Ireland Limited, Merrion Road, Dublin 4, D04 X2K5, Irland; Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO); Website: https://www.facebook.comDatenschutzerklärung: https://www.facebook.com/about/privacyGrundlage Drittlandübermittlung: EU-US Data Privacy Framework (DPF), Standardvertragsklauseln (https://www.facebook.com/legal/EU_data_transfer_addendum). Weitere Informationen: Vereinbarung gemeinsamer Verantwortlichkeit: https://www.facebook.com/legal/terms/information_about_page_insights_data. Die gemeinsame Verantwortlichkeit beschränkt sich auf die Erhebung durch und Übermittlung von Daten an Meta Platforms Ireland Limited, ein Unternehmen mit Sitz in der EU. Die weitere Verarbeitung der Daten liegt in der alleinigen Verantwortung von Meta Platforms Ireland Limited, was insbesondere die Übermittlung der Daten an die Muttergesellschaft Meta Platforms, Inc. in den USA betrifft (auf der Grundlage der zwischen Meta Platforms Ireland Limited und Meta Platforms, Inc. geschlossenen Standardvertragsklauseln).

 

Plugins und eingebettete Funktionen sowie Inhalte

Wir binden in unser Onlineangebot Funktions- und Inhaltselemente ein, die von den Servern ihrer jeweiligen Anbieter (nachfolgend bezeichnet als „Drittanbieter“) bezogen werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um Grafiken, Videos oder Stadtpläne handeln (nachfolgend einheitlich bezeichnet als „Inhalte“).

Die Einbindung setzt immer voraus, dass die Drittanbieter dieser Inhalte die IP-Adresse der Nutzer verarbeiten, da sie ohne die IP-Adresse die Inhalte nicht an deren Browser senden könnten. Die IP-Adresse ist damit für die Darstellung dieser Inhalte oder Funktionen erforderlich. Wir bemühen uns, nur solche Inhalte zu verwenden, deren jeweilige Anbieter die IP-Adresse lediglich zur Auslieferung der Inhalte verwenden. Drittanbieter können ferner sogenannte Pixel-Tags (unsichtbare Grafiken, auch als „Web Beacons“ bezeichnet) für statistische oder Marketingzwecke verwenden. Durch die „Pixel-Tags“ können Informationen, wie der Besucherverkehr auf den Seiten dieser Webseite, ausgewertet werden. Die pseudonymen Informationen können ferner in Cookies auf dem Gerät der Nutzer gespeichert werden und unter anderem technische Informationen zum Browser und zum Betriebssystem, zu verweisenden Webseiten, zur Besuchszeit sowie weitere Angaben zur Nutzung unseres Onlineangebotes enthalten als auch mit solchen Informationen aus anderen Quellen verbunden werden.

  • Verarbeitete Datenarten: Nutzungsdaten (z. B. besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten); Meta-, Kommunikations- und Verfahrensdaten (z. B. IP-Adressen, Zeitangaben, Identifikationsnummern, Einwilligungsstatus); Standortdaten (Angaben zur geografischen Position eines Gerätes oder einer Person); Event-Daten (Facebook) („Event-Daten“ sind Daten, die z. B. via Facebook-Pixel (via Apps oder auf anderen Wegen) von uns an Facebook übermittelt werden können und sich auf Personen oder deren Handlungen beziehen; Zu den Daten gehören z. B. Angaben über Besuche auf Websites, Interaktionen mit Inhalten, Funktionen, Installationen von Apps, Käufe von Produkten, etc.; die Event-Daten werden zwecks Bildung von Zielgruppen für Inhalte und Werbeinformationen (Custom Audiences) verarbeitet; Event Daten beinhalten nicht die eigentlichen Inhalte (wie z. .B. verfasste Kommentare), keine Login-Informationen und keine Kontaktinformationen (also keine Namen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern). Event Daten werden durch Facebook nach maximal zwei Jahren gelöscht, die aus ihnen gebildeten Zielgruppen mit der Löschung unseres Facebook-Kontos).
  • Betroffene Personen: Nutzer (z. .B. Webseitenbesucher, Nutzer von Onlinediensten).
  • Zwecke der Verarbeitung: Bereitstellung unseres Onlineangebotes und Nutzerfreundlichkeit.
  • Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO). Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO).

Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten

  • Facebook-Plugins und -Inhalte: Facebook Social Plugins und Inhalte – Hierzu können z. B. Inhalte wie Bilder, Videos oder Texte und Schaltflächen gehören, mit denen Nutzer Inhalte dieses Onlineangebotes innerhalb von Facebook teilen können. Die Liste und das Aussehen der Facebook Social Plugins können hier eingesehen werden: https://developers.facebook.com/docs/plugins/ – Wir sind gemeinsam mitMeta Platforms Ireland Limited für die Erhebung oder den Erhalt im Rahmen einer Übermittlung (jedoch nicht die weitere Verarbeitung) von „Event-Daten“, die Facebook mittels der Facebook-Social-Plugins (und Einbettungsfunktionen für Inhalte), die auf unserem Onlineangebot ausgeführt werden, erhebt oder im Rahmen einer Übermittlung zu folgenden Zwecken erhält, gemeinsam verantwortlich: a) Anzeige von Inhalten sowie Werbeinformationen, die den mutmaßlichen Interessen der Nutzer entsprechen; b) Zustellung kommerzieller und transaktionsbezogener Nachrichten (z. B. Ansprache von Nutzern via Facebook-Messenger); c) Verbesserung der Anzeigenauslieferung und Personalisierung von Funktionen und Inhalten (z. B. Verbesserung der Erkennung, welche Inhalte oder Werbeinformationen mutmaßlich den Interessen der Nutzer entsprechen). Wir haben mit Facebook eine spezielle Vereinbarung abgeschlossen („Zusatz für Verantwortliche“, https://www.facebook.com/legal/controller_addendum), in der insbesondere geregelt wird, welche Sicherheitsmaßnahmen Facebook beachten muss (https://www.facebook.com/legal/terms/data_security_terms) und in der Facebook sich bereit erklärt hat die Betroffenenrechte zu erfüllen (d. h. Nutzer können z. B. Auskünfte oder Löschungsanfragen direkt an Facebook richten). Hinweis: Wenn Facebook uns Messwerte, Analysen und Berichte bereitstellt (die aggregiert sind, d. h. keine Angaben zu einzelnen Nutzern erhalten und für uns anonym sind), dann erfolgt diese Verarbeitung nicht im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit, sondern auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrages („Datenverarbeitungsbedingungen „, https://www.facebook.com/legal/terms/dataprocessing) , der „Datensicherheitsbedingungen“ (https://www.facebook.com/legal/terms/data_security_terms) sowie im Hinblick auf die Verarbeitung in den USA auf Grundlage von Standardvertragsklauseln („Facebook-EU-Datenübermittlungszusatz, https://www.facebook.com/legal/EU_data_transfer_addendum). Die Rechte der Nutzer (insbesondere auf Auskunft, Löschung, Widerspruch und Beschwerde bei zuständiger Aufsichtsbehörde), werden durch die Vereinbarungen mit Facebook nicht eingeschränkt; Dienstanbieter: Meta Platforms Ireland Limited, Merrion Road, Dublin 4, D04 X2K5, Irland; Rechtsgrundlagen: Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO); Website: https://www.facebook.comDatenschutzerklärung: https://www.facebook.com/about/privacyGrundlage Drittlandübermittlung: EU-US Data Privacy Framework (DPF).
  • Google Maps: Wir binden die Landkarten des Dienstes „Google Maps“ des Anbieters Google ein. Zu den verarbeiteten Daten können insbesondere IP-Adressen und Standortdaten der Nutzer gehören; Dienstanbieter: Google Cloud EMEA Limited, 70 Sir John Rogerson’s Quay, Dublin 2, Irland; Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO); Website: https://mapsplatform.google.com/Datenschutzerklärung: https://policies.google.com/privacyGrundlage Drittlandübermittlung: EU-US Data Privacy Framework (DPF).

 

Änderung und Aktualisierung der Datenschutzerklärung

Wir bitten Sie, sich regelmäßig über den Inhalt unserer Datenschutzerklärung zu informieren. Wir passen die Datenschutzerklärung an, sobald die Änderungen der von uns durchgeführten Datenverarbeitungen dies erforderlich machen. Wir informieren Sie, sobald durch die Änderungen eine Mitwirkungshandlung Ihrerseits (z. B. Einwilligung) oder eine sonstige individuelle Benachrichtigung erforderlich wird.

Sofern wir in dieser Datenschutzerklärung Adressen und Kontaktinformationen von Unternehmen und Organisationen angeben, bitten wir zu beachten, dass die Adressen sich über die Zeit ändern können und bitten die Angaben vor Kontaktaufnahme zu prüfen.

Begriffsdefinitionen

In diesem Abschnitt erhalten Sie eine Übersicht über die in dieser Datenschutzerklärung verwendeten Begrifflichkeiten. Soweit die Begrifflichkeiten gesetzlich definiert sind, gelten deren gesetzliche Definitionen. Die nachfolgenden Erläuterungen sollen dagegen vor allem dem Verständnis dienen.

  • Personenbezogene Daten: „Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z. B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
  • Standortdaten: Standortdaten entstehen, wenn sich ein mobiles Gerät (oder ein anderes Gerät mit den technischen Voraussetzungen einer Standortbestimmung) mit einer Funkzelle, einem WLAN oder ähnlichen technischen Mitteln und Funktionen der Standortbestimmung, verbindet. Standortdaten dienen der Angabe, an welcher geografisch bestimmbaren Position der Erde sich das jeweilige Gerät befindet. Standortdaten können z. B. eingesetzt werden, um Kartenfunktionen oder andere von einem Ort abhängige Informationen darzustellen.
  • Verantwortlicher: Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.
  • Verarbeitung: „Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten, sei es das Erheben, das Auswerten, das Speichern, das Übermitteln oder das Löschen.

Erstellt mit dem Datenschutz-Generator.de von Dr. Thomas Schwenke

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